Arztrecht Leipzig



"Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen."

Aristoteles


Für 

Vertragsärztinnen und Vertragsärzte


Wir sind die Hausanwälte der Hausärzte 
- und selbstverständlich aller Vertragsärztinnen und Vertragsärzte.

Wir begleiten Sie Ihr gesamtes Berufsleben lang - von der Approbation über den Erwerb des Facharzttitels und der Zusatzbezeichnung bis hin zur Praxisgründung und möglichen Abrechnungsproblematiken gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung sowie den Selbstzahlern. 

Wir vertreten Ihre Interessen als Arbeitgeber und wehren unberechtigte Schadenersatzforderungen ab. Zudem bieten wir unsere Unterstützung bei ehrverletzenden Eintragungen auf Bewertungsportalen.

Wir beraten Sie persönlich vor Ort und bundesweit, z. B. per Videokonferenz.

Erfahren Sie aus der folgenden Übersicht mehr über unsere Beratungsfelder.

Abrechnung und Abrechnungsprüfung (Plausibilitätsprüfung)

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Die Kassenärztlichen Vereinigungen prüfen die Wirtschaftlichkeit, Rechtmäßigkeit sowie Plausibilität der Abrechnungen von Vertragsärzten erbrachter Leistungen gem. § 106d SGB V. Hieraus ergibt sich ein umfangreiches Regelwerk für verschiedene Arten der Abrechnungsprüfung. Die Kassenärztlichen Vereinigungen prüfen dabei z. B. die sachliche und rechnerische Richtigkeit der Abrechnungen der Vertragsärzte, deren Plausibilität und die abgerechneten Sachkosten. 


Kommt es im Rahmen der Plausibilitätsprüfungen zu Abrechnungsauffälligkeiten, kann dies Honorarrückforderungen zur Folge haben, welche wir für Sie gerne einer umfassenden Rechtsmäßigkeitsprüfung unterziehen und Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

Arbeitsrecht

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Unser engagiertes Team bietet Ihnen eine spezialisierte rechtliche Beratung in allen arbeitsrechtlichen Fragen. Unser Leistungsspektrum umfasst die Gestaltung und Überprüfung von Arbeitsverträgen, die Beratung zu Arbeitszeitregelungen, Urlaubsansprüchen und Vergütungsfragen sowie die Vertretung bei arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten und Kündigungsschutzprozessen. Mit fundiertem Fachwissen und persönlichem Engagement stehen wir Ihnen zur Seite, damit Sie sich schnell wieder Ihrer Praxis widmen können. 

Arzthaftungsrecht

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Wir bieten umfassende Beratung und passiven Rechtsschutz bei Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen. Ärzte sehen sich häufig mit dem Vorwurf eines vermeintlichen Behandlungsfehlers konfrontiert, was erhebliche Auswirkungen auf ihre berufliche Existenz und ihr persönliches Ansehen haben kann. Den korrekten Maßstab für die ärztliche Sorgfalt zu finden, ist eine vielschichtige Aufgabe. Nicht jedem Behandlungsrisiko, das sich verwirklicht, geht eine Fehlbehandlung voraus. Unser erfahrenes Team unterstützt Sie bei der Abwehr solcher Vorwürfe und bietet Ihnen sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich eine kompetente Rechtsberatung. 

Berufsrecht der Heilberufe

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Das Berufsrecht der Heilberufe umfasst alle gesetzlichen Regelungen, die den Leistungserbringer im Gesundheitswesen in seiner Berufsausübung betreffen. Wir beraten Sie in berufsrechtlichen Fragen wie sie beispielsweise rund um die Approbation auftreten können oder bei Problemen mit den Ärztekammern der Länder. In Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren übernehmen wir die Prozessvertretung. 

Datenschutz und Informationstechnologie

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Unsere Expertise umfasst die rechtliche Beratung von Ärzten und medizinischen Einrichtungen im Umgang mit sensiblen Patientendaten und IT-Sicherheit. Wir bereiten Ihre Praxis auf Datenschutzkontrollen der Datenschutzbehörden vor, indem wir Ihre Datenschutzrichtlinien überprüfen und optimieren, um eine Konformität mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu erreichen.  

Unser Team unterstützt Sie gerne bei der rechtssicheren Implementierung von IT-Lösungen und vertritt Sie gerichtlich und außergerichtlich bei bereits erfolgten Datenschutzverstößen. Mit fundiertem Fachwissen und individueller Beratung stellen wir sicher, dass Ihre Praxis den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Medizinstrafrecht

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Wir bieten eine Verteidigung in strafrechtlichen Angelegenheiten. Unser Leistungsumfang umfasst die Vertretung bei Vorwürfen wegen vermeintlicher Körperverletzungsdelikte aufgrund Behandlungsfehlern, Abrechnungsbetrugs, Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie steuerstrafrechtlichen Ermittlungen. Wir unterstützen Sie ab der ersten Ermittlungsmaßnahme in allen Phasen des Strafprozesses.

MVZ-Gründung

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Die gesetzliche Grundlage der Kooperationsform „Medizinisches Versorgungszentrum“ (MVZ) bildet 
§ 95 SGB V. Die Gründung eines MVZ ist mit zahlreichen rechtlichen und administrativen Hürden verbunden. Wir unterstützen Sie im Aufbau Ihres Projekts bei der Wahl der Gesellschaftsform, formulieren die passenden Verträge und beraten zu vertragarztrechtlichen Fragen.

Praxisgründung und Praxisverkauf

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Die Gründung sowie der Verkauf der eigenen Praxis ist ein bedeutender Schritt in Ihrer beruflichen Laufbahn und erfordert eine sorgfältige Planung sowie umfassende rechtliche Beratung.                                 

Unsere Leistungen umfassen die Beratung und Planung bei der Wahl der geeigneten Rechtsform, der Standortwahl und der Praxisorganisation. Wir erstellen oder prüfen Ihre Mietverträge, Arbeitsverträge sowie Kooperations- und Gesellschaftsverträge und helfen Ihnen bei behördlichen Genehmigungen und Anträgen.

Auch beim Verkauf Ihrer Praxis begleiten wir Sie bei den Vertragsverhandlungen und erstellen maßgeschneiderte Kaufverträge. Wir unterstützen Sie beim Übergangsmanagement, um einen nahtlosen Übergang möglich zu machen.

Rechtschutz gegen Bewertungsportale

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In der digitalen Welt dienen Bewertungsportale als wichtige Informationsquelle für Internetnutzer und bieten Markttransparenz, so auch bei ärztlichen Dienstleistungen. Kommt es zu einer negativen Darstellungsweise oder sogar Schmähkritik auf einer Internetplattform, kann das soziale und berufliche Ansehen von Ärzten stark in Mitleidenschaft gezogen werden. Wir beraten und vertreten Sie, um die Löschung kompromittierender Bewertungen oder falscher Informationen durch den Betreiber zu erwirken. 

Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung

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Die vertragsärztliche Versorgung umfasst den Leistungsanspruch gesetzlich Versicherter auf ärztliche, zahnmedizinische und psychotherapeutische Behandlungen. Diese Leistungen werden von zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen Ärzten, Zahnärzten und Psychotherapeuten erbracht. Wenn Sie eine solche Zulassung für die vertragsärztliche Versorgung anstreben, unterstützen wir Sie gerne – ebenso bei einer Bewerbung auf einen Vertragsarztsitz bei den Kassenärztlichen Vereinigungen der Länder. 

War Ihr Thema nicht mit dabei?


Kein Problem. Der Facettenreichtum eines der spannendsten Rechtsgebiete macht es fast unmöglich, alle in Betracht kommenden Beratungsthemen namentlich zu nennen.