"Entweder wir finden einen Weg oder wir schaffen einen."
Hannibal Barkas (Feldherr der Antike)
Für Kliniken und Klinikverbände
Mit viel Herz, spitzer Feder und viel taktischem Feingefühl vertreten wir die Interessen der Krankenhäuser sowohl in gerichtlichen Prozessen als auch außergerichtlichen Streitbeilegungen. Mit unserem Netzwerk und unseren Engagements in Vereinen und Verbänden machen wir Synergieeffekte nutzbar und erreichen so maximale Erfolge für unsere Mandanten.
Auf dem sehr speziellen Fachgebiet des Krankenhausfinanzierungsrechts darf unser Büro auf eine jahrzehntelange Erfahrung zurückblicken. Dafür danken wir unseren Stammmandanten aufrichtig. Voller Zuversicht stellen wir uns den Herausforderungen der Zukunft und stehen fest an der Seite der Kliniken und Klinikverbände, die uns ihr Vertrauen schenken.
Wir beraten 22 Krankenhäuser bundesweit.
Informieren Sie sich auf dieser Seite über unsere Kompetenzen.
Gemeinsam finden wir den richtigen Weg.
Ambulante Abrechnung
Aufschlagszahlungen (§ 275c Abs. 3 SGB V)
Aufwandspauschalen
Budgetverhandlung
Datenschutz und Informationstechnologie
Erörterungsverfahren
Gesamtvergleichsverhandlungen
Hybrid DRG
Prozesse vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit
Prüfverfahrensvereinbarung (PrüfvV) 2022
Schadenersatzforderungen wegen unwirtschaftlicher Verlegung
Stationäre Abrechnung
Strukturprüfungen
Umsatzsteuerrückforderungen
War Ihr Thema nicht mit dabei?
Kein Problem. Der Facettenreichtum eines der spannendsten Rechtsgebiete macht es fast unmöglich, alle in Betracht kommenden Beratungsthemen namentlich zu nennen.